Energieberatung Unternehmen und Kommunen

Das Einsparpotenzial beim Energieverbrauch und den damit einhergehenden Energiekosten wird in vielen Unternehmen oft stark unterschätzt. Durch die Energieberatung Mittelstand werden Unternehmen von Fördermittelgebern unterstützt sich dem Thema zu nähern und mit weiteren Fördermitteln sogar bei der Effizienzsteigerung in der Produktion unterstützt.

 

Die Rahmenbedingungen für die Zuteilung von Fördermitteln ändert sich regelmäßig und muss individuell für jedes Unternehmen geprüft werden.

 

Bei Interesse nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf.


Pflichtberatung bei Verbrennern

Es ist nach GEG bei planung / einbei von ÖL, Gas und Holzheizungen eine Beratung pflicht!

Exemplarisch die BMWK info und meine Anpasungen

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Beratungspflicht bei Einbau von Verbrennungsheizungen (original)
Quelle https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/geg/geg-2024/
pflichtinformation-geg.pdf
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Beratungspflicht bei Einbau von Verbrennungsheizungen (angepasst)
Quelle https://www.gebaeudeforum.de/ordnungsrecht/geg/geg-2024/ inkl. Berechnungen und ein Blick über den Tellerrand
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Ueberarbeitung! mit GEG Check
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Unternehmen: KfW-Programme Nr. 276, 277, 278 "Energieeffizient Bauen und Sanieren"

 

Gefördert werden die energetische Sanierung bestehender gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses erreichen (KfW-Effizienzhaus-Standards 70, 100, Denkmal) oder Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung.

 

Das Programm wendet sich an

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
  • Freiberuflich Tätige, z. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten,
  • Unternehmen, die bestehende gewerbliche Gebäude erwerben (Ersterwerb),
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen an gewerblichen Nichtwohngebäuden erbringen.

Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten (i. d. R. bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben), Tilgungszuschuss bis zu 17,5 Prozent.

 

Kommunen: KfW-Programm Nr. 218 "Energieeffizient Sanieren – Kommunen"

 

Förderung von energetischen Maßnahmen an folgenden kommunalen Einrichtungen, die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt wurden:

  • Schulen des ersten Bildungsweges,
  • Schulsporthallen,
  • Kindertagesstätten sowie
  • Gebäude, der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden

Kreditfinanzierung zu günstigen Konditionen mit bis zu 70 bzw. 100 % der Investitionskosten (max. 350 € / m² NGF).   

 

Kommunale Unternehmen: KfW-Programm Nr 219 "IKU – Energetische Stadtsanierung – Energieeffizient Sanieren"

 

Gefördert wird die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die vor dem 1. Januar 1995 fertiggestellt wurden. Neben Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 oder zum Effizienzhaus Denkmal können auch Einzelmaßnahmen unterstützt werden. Das Programm richtet sich an: 

  • mehrheitlich kommunale Unternehmen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Personen oder Unternehmen im Rahmen von Öffentlich-privaten Partnerschaften(ÖPP) (Umsatz bis höchstens 500 Millionen Euro)
  • Kreditsumme bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (NGF), ab ein Prozent effektiver Jahreszins, bei Komplettsanierung bis zu 22,5 Prozent Tilgungszuschuss.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): BAFA - Energieberatung im Mittelstand

Mit dem Programm werden Energieberatungen in KMU gefördert. Die Beratungen sollen wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale in den Bereichen Gebäude, Anlagen und beim Nutzerverhalten aufzeigen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.

Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis maximal 8.000 Euro. Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis zu 10.000 Euro beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis maximal 800 Euro.

 

Unternehmen und Kommunen: BAFA - Marktanreizprogramm Wärme aus erneuerbaren Energien

 

Das Marktanreizprogramm unterstützt die anteilige oder vollständige Umstellung der Wärmeerzeugung auf regenerative Energien, auch in Unternehmen und Kommunen. Bezuschusst wird der Einbau von Solarwärmeanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen, auch in den Bereichen Prozesswärme und bei Nahwärmenetzen. Antragstellung und Auszahlung werden über das BAFA abgewickelt. Für die verschiedenen Technologien und die unterschiedlichen Anwendungsfälle wie Heizen, Warmwasserbereitung oder Prozesswärme bestehen an den jeweiligen Bedarf angepasste Fördersätze.

 

 

Zitat 26.04.2016 von http://www.zukunft-haus.info/finanzierung-foerderung/foerderung-sanierung/nichtwohngebaeude.html

https://youtu.be/k3GqxTYgRfg