Die Baubegleitung / Qualitätssicherung umfasst i.d.R. Elemente der Beratung, der Begleitung und der Überprüfung in den Phasen der Planung und Bauausführung.
Ziel ist es, die Sicherung der generellen Bauqualität.
Die Baubegleitung / Qualitätssicherung ist keine Bauleitung sondern, kann eine unabhängige Sichtweise auf die qualitas . Der Begriff qualitas = Beschaffenheit / Eigenschaft ist bei der Qualität(süberwachung )/ (Qualitätssicherung) nur möglich, wenn die qualitas ausreichend definiert ist. Es wird i.d.R. am Baustellentermin nur die qualitas nach "Leistungsbeschreibung" geprüft.
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Wir halten uns an die Vorgaben der Qualitätssicherungder IFB Hamburg.
Infos unter https://www.ifbhh.de/wohnraum/wohneigentum/qualitaetssicherung/qualitaetssicherung-energie/
Umfang und Kosten werden transparent dargestellt.
Eine KfW Förderung (Baubegleitung) ist der Regelfall.
Infos unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Sanieren-Baubegleitung-(431)/
Hinweis: Bauantragsunterlagen sind KEINE Ausführungsplanung!
Für ein z.B. KfW-Effizienzhaus ist ein gute bis sehr gute Planung und Abstimmung mit dem Bauherrn (vor dem ersten Spartenstich) immer erforderlich!
Faustformel:
"Je effizienter der Effizienzhaus-Standard, desto geringer sind i.d.R. die Betriebs- / Nutzungskosten"
-> Bitte immer eine Nutzungskostenermittlung als Entscheidungshilfe nutzen!
-> Leider ist die Nutzungskostenermittlung eine "Besondere Leistung", mit gesondertem Vergütungsanspruch und damit nicht die Regelleistung bei Planeren und Bauunternehmen!
Hinweise zum KfW-Effizienzhaus:
Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße Umsetzung zu bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen (siehe Anlage erf. Unterlagen).
Grundsätzlich ist für KfW-Effizienzhäuser vor ENEV u. Statik Berechnungs- und Baubeginn eine Exakte Detailplanung (z.B. Sommerlicher Wärmeschutz & Wärmebrückenplanung) erforderlich! Es gibt i.d.R. keine Bagatellregeln in den Berechnungen und Bilanzen!
-Die Ausführung des KfW Effizienzhauses ist durch einen anerkannten Sachverständigen zu überprüfen, dokumentieren und zu bestätigen.