Für Heizungsbauer die den zeitaufwändigen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B ungrene selber machen, bieten wir folgende drei Varianten an.
Beispiel | Verfahren A | Verfahren B |
Kosten der Dienstleistung | z.B. ab 250€ | z.B. ab 800€ |
Förderung Baubegleitung, KfW Programm 431 | <600€ keine Förderung; unter 300 Euro wird bei der KfW nicht ausgezahlt! | 50 % = 400€ |
Effektive Kosten | 250€ | 400€ |
Vorteile | Ergebnisse sind "geschätzt" |
Wirtschaftlicher Betrieb der Heizungsanlage |
Ergebnisse die zum Bauvorhaben passen! |
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Ergebnisse sind transparent und nachvollziehbar -> Rechtssicherheit ! |
Grundrisse, Schnitte...
Informationen zur Anlagentechnik
Grundrisse, Schnitte...
-Bauteilaufbauten ggf. Veränderungen
Informationen zur Anlagentechnik
-Leitungen und Heizkörper
Hinweis:
In der DIN 18380 VOB/C, die als anerkannte Regeln der Technik gelten und dadurch ebenfalls Pflicht sind, auch wenn kein VOB-Vertrag geschlossen wird, steht unter 3.1.1 „Die Bauteile von Heizanlagen und Wassererwärmungsanlagen sind so aufeinander abzustimmen, dass die geforderte Leistung erbracht, die Betriebssicherheit gegeben, und ein sparsamer und wirtschaftlicher Betrieb möglich ist….“ Im 2. Abschnitt steht weiter „ Umwälzpumpen, Armaturen und Rohrleitungen sind durch Berechnung so aufeinander abzustimmen, daß….“ und unter 3.2.1 die Berechnung nach DIN EN 12831 und DIN EN 12831 Beiblatt 1. Die Vdz bekräftigt die VOB/C in ihrer aktuellen Fachregel Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand als werkvertraglich geschuldete Regelleistung.
"Ob das Verfahren A ein sparsamem und wirtschaftlichen Betrieb sicherstellen kann, ist eine Frage für Juristen!"