Fordern Sie eine Richtpreistabelle über die Leistungen meines Ingenieurbüros für die Beratung Ihrer potentiellen Auftraggeber, damit diese über die sehr attraktiven Förderungen (bis zu 10 - 25% der Investition) und die einhergehenden Kosten informiert sind.
Zu Ihrer Rechtssicherheit und Umsatzoptimierung empfehle ich:
Sollte ihr potentieller Auftraggeber auf Förderungen und explizit vorgeschriebene Leistungen (wie z.B. den hydraulischer Abgleich oder Dämmung der Rohrleitungen) verzichten wollen und/oder diese im Nachgang der Baumaßnahem selber durchführen bzw anderweitig vergeben, lassen sie sich dies bestätigen.
Weisen Sie den Bauherrn auch auf Folgendes hin:
Sollte der Bauherr vor der geplanten baulichen Investition keine Gebäude- und Wirtschaftlichkeitsanalyse durchgeführt haben und aus der Baumaßnahme resultieren jedwede negativen Folgen, ist allein der Bauherr in der Verantwortung
Verschaffen Sie sich mit den Förderprogrammen einen rechtssicheren Wettbewerbsvorteil!
Im Nachgang der Baumaßnahem selber durchführen bzw. anderweitig vergeben Leistungen, sind ggf. nicht Förderfähig!
Eine falsche Bestätigung vom Handwerker oder vom Energieberater für den Sachgemäßen einbau ist ggf. Subventionsbetrug!
unzulässige Kennzeichnung von Bauprodukten mit dem Ü-Zeichen ->Bußgeld 2.000 bis 25.000€
Kleine Checkliste für die ENEV...